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Die neue Insolvenzordnung, im wesentlichen beherrscht durch das vom Deutschen Bundestag in seiner letzten Sitzung dieser Legislaturperiode verabschiedete, einprägsam und griffig titulierte" Gesetzt zur Verkürzung der Restschuldbefreiung und Stärkung der Gläubigerrechte" ist mit seinen diversen neuen Regeln bereits seit 1.Juli 2014 für alle Insolvenzverfahren, die nach diesem Stichtag beantragt wurden,geltendes Recht.
Nun ja, sicher interessiert alle Betroffenen vorrangig die Frage, ob denn nun die Insolvenz nach neuem Recht wirklich nur noch 3 Jahre dauert, wie überall zu lesen ist.
Oder etwa doch nicht. Ist die angebliche Reduzierung vielleicht nur der scheinheilige Versuch, möglichst viele insolvente Schuldner in aussichtlose Verfahren zu locken undzwar mit dem Locknittel "verkürztes Restschuldbefreiungs-verfahren" weil das neue Recht die Schuldner-position gegenüber dem status quo erheblich einschränkt zu Gunsten massiv verstärkter Gläubigerrechte.
Sicher ist jedenfalls, dass die Rechtssituation des insolventen Schuldners ab Juli 2014 nicht besser, sondern drastisch schlechter geworden ist
Eine Reduzierung der Wohlverhaltenszeit ist wegen der extremen Bedingungen,die nach dem Gesetz erfüllt sein müssen, um überhaupt die Chance zu haben, in den "Reduzierungsgenuss" zu kommen, individuell praktisch unmöglich ...weiter