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123schuldenfrei ? die unheiligen "Heilsbringer"

 

 

 

Schuldenfreiheit "to go", eine Art Light-Version, wo schon nach wenigen Monaten ohne Eigenkapitaleinsatz und mit minimalem Zeit- und Arbeitsaufwand und unabhängig von der Höhe der Gesamtverbindlichkeiten ggf. auch gegen den Willen der Gläubiger umfassender Schuldenerlass gewährt wird, ist eine verlockende Vision, leider jedoch ganz und gar utopisch.

 

Gleichwohl finden sich im weitgehend rechtsfreien Raum des world wide web derart verheißungsvolle Offerten in großer Anzahl.

 

Wir sagen da: "Finger weg" !!!!!

 

Als zahlungsunfähiger Schuldner ohnehin diversen Anfeindungen ausgesetzt, ist mach einer leichte Beute für die Meute durchweg unseriöser, zu meist gar krimineller "Heilsbringer". Denn dort wird schließlich effectvoll genau der Erfolg versprochen, dessen Eintritt der Schuldner so dringend herbei ersehnt.



Wenn aber die Herbeiführung der Schuldenfreiheit tatsächlich so unkompliziert wie dort beschrieben funktioniert, ja sogar ohne gleichzeitige Tilgung der Schulden machbar sein sollte, zumal - wie häufig behauptet wird - auch noch innerhalb einer extrem kurzen Zeitdauer von wenigen Monaten,  dann darf es auch ruhig etwas bzw. sehr viel  teurer sein. Kreativität und Qualität haben halt Ihren Preis. ???!!!?? Oder wie......?

 

Eine kleine Dosis rechtlichen Basiswissen gepaart mit gesundem Menschenverstand sollte in der Regel ausreichen, um bei verständiger Würdigung derartiger Anzeigen die dort gemachten Zusagen und Garantieerklärungen als betrügerische Machenschaften zu entlarven.

 

Anders gesagt: Derart absurde Angebote sind im eigentlichen  Wortsinn schlicht

 

                  zu schön, um wahr zu sein. 

                                                                                              

 

 

Daneben werden im Internet allerdings auch noch andere Konzepte zur kurzfristigen Herbeiführung umfassender Entschuldung besprochen, die zwar überwiegend nicht illegal sind, gleich wohl aber teuer, hoch kompliziert oder uneffizient.

 

Die "Umschuldungsvariante"  ist ebenso wenig zur zweckentsprechenden Zielerreichung geeignet wie die Verfahrensdurchführung im benachbarten Ausland (Insolvenztourismus).

 

Im Falle der Umschuldung wird meist die Gesamtschuld nicht wesentlich geringer, dafür aber die Zinsen nach jeder Umschuldung erheblich höher. Wer über diese Alternative ernsthaft nachdenkt, soll sich in jedem Falle vor Vertragsabschluss die Mühe machen, das Angebot  selbst konkret nachzurechnen. Danach dürfte dies keine ernst zu nehmende Option mehr sein.



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