- EGERLAND - Kanzleigemeinschaft für Insolvenz- und Strafrecht
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Künstler-Insolvenzen

 

Leider kann mittlerweile keine Berufsgruppe mehr von sich behaupten, gegen den Dämon der Überschuldung immun zu sein.

Nach der langjährigen Erfahrung des Verfassers, seinen internen Recherchen im sozialen, politischen un gesellschaftlichen Umfeld sowie wegen eines gewissen persönlichen Näheverhältnisses zur Gruppe der Künstler im weitesten Sinne, liegen uns ganz besonders die Schicksale von überschuldeten Menschen mit medialer Präsents am Herzen. 

Denn haben diese Menschen erst mal einen gewissen Bekanntheitsgrad erreicht, können sie nicht einfach mal zur Schuldenberatung laufen und sich Tipps geben lassen.

 

Diskretion und Vertrauen in die Redlichkeit desjenigen, dem man sich anvertraut, ist in diesem Segment oberstes Gebot.

 

In vielen Fällen dürfte die Publizierung einer Überschuldenssituation den beruflichen Super-Gau bedeuten. Solange die Zivilgesellschaft die vereinzelte Notwendigkeit einer Privatinsolvenz nicht als normalen Vorgang begreift, verursacht in der Regel durch das Zusammenwirken verschiedenster Umstände, ganz selten nur wegen übersteigertem Konsumbedürfnisses, hat heute ein Prominenter, der auch nach seinem coming out noch in der gleichen Liga weiterspielen möchte,  praktisch keine sachgerechte Möglichkeit, sich mittels Insolvenz oder Vergleichsverfahrens von seiner drückenden Schuldenlast zu befreien ohne Gefahr zu laufen, persona non grata zu werden.

 

Da dem Verfasser bekannt ist, dass weit mehr überschuldete Künstler in Deutschland leben bzw. versuchen zu überleben, als man denken mag, und der Verfasser im Übrigen über außergewöhnliche Kenntnisse im Insolvenzrecht verfügt, ist es ihm ein Bedürfnis, gerade diesem Personenkreis eine Anlaufstelle zum Zwecke der Schuldenberatung und vor allem der Entschuldung selbst zu bieten, eine Anlaufstelle,  die garantiert diskret , seriös und unbestechlich berät, wo also eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Interesse der Zweckerreichung angeboten und gewährleistet wird.

 

Wir können Ihnen maßgeschneiderte Konzepte zur individuellen Entschuldung offerieren, mit kreativ gestalteten Alternativen, an die sie bislang mit Sicherheit noch nicht gedacht haben.

 

Aber bitte, überzeugen Sie sich doch einfach selbst im Rahmen eines gänzlich kostenlosen Erstberatungsgesprächs, dass ich Ihnen wie auch  allen anderen Hilfesuchenden hiermit anbiete.

 

Nur sollten Sie endlich etwas unternehmen, um nicht in eine Situation zu geraten, wo nicht mehr Sie die Zügel führen sondern andere dies für Sie tun. 

 

Glauben Sie mir, ich weiß genau, wovon ich hier spreche.

 

Gerade in Fälle, wo die Offenbarung der Überschuldung nicht selten gleichbedeutend sein kann mit einem faktischen Berufsverbot, muss ausgesprochen sensibel vorgegangen werden.

Bloße Kenntnisse der Verfahrensgestaltung und der insolvenzrechtlichen Vorschriften allgemein reichen dabei nicht aus, sind aber anderseits auch unverzichtbar. Notwendig ist vielmehr eine außerordentlich viel  Erfahrung und noch mehr Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen, soll die Entschuldung gelingen, ohne dass der Betroffene mit seiner geliebten Tätigkeit dabei auf der Strecke bleibt. 

 

Und wenn dann der Schuldner noch richtig mitmacht,  wird vieles gelingen, was eben noch undenkbar erschien.

 

Jede Wette, jeder von Ihnen, der diese Zeilen liest, kennt einen Kollegen oder eine Kollegin, der/die mit meiner Hilfe bereits sein/ihr Insolvenzverfahren beendet hat. Und Sie würden niemals auf die Idee kommen, das gerade dieser oder diese Person damit jahrelang belastet war.

 

Referenzen von Personen, die mit meiner Hilfe erfolgreich Insolvenzverfahren bzw. Insolvenzvermeidungsverfahren abgeschlossen haben, kann und will ich nicht angeben;

es verbietet sich kraft Natur der Sache von selbst. 

 

Dieser Hinweis sei jedoch gestattet: über 12 Jahre aktiver Dienst im Interesse überschuldeter Personen, mehr als 2.500 betreute Verfahren und nicht zu Letzt die bei  anwalt.de einsehbaren Bewertungen meines Einsatzes sprechen m.E. für sich.

 

Schwierig ist nur, den über die Gestaltung der Zukunft entscheidenden ersten Schritt zu gehen, sich also zu überwinden und der Einsicht in die Notwendigkeit zu folgen, etwas Grundlegendes ändern zu müssen, was aus eigener Kraft nicht (mehr) möglich ist.  

 

Wenn sie aber dazu bereit sind, werde ich Sie mit aller gebotenen Fürsorge beraten und betreuen.

Anschrift    :  

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Berliner Kanzleiteam für  Insolvenzrecht
Rüdesheimer Str. 008
14197 Berlin - Wilmersdorf

 

Telefon

+49 30 89 74 74 90 

E-Mail

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Neues Privatinsolvenzrecht ab 01.Juli 2014 in Kraft;

Insolvenzprofi Heinz Egerland
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