- EGERLAND - Kanzleigemeinschaft für Insolvenz- und Strafrecht
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Erbrecht



 
 

Erben und Vererben sind Themen, mit denen die meisten von uns nicht allzu oft zu tun haben. Um so mehr ist gerade bei diesem Thema qualifizierte rechtliche Beratung sachgerecht, notwendig und geboten. Nachstehend exemplarisch ein paar typische Konstellationen:

 

Wollen Sie für Ihre Angehörigen vorsorgen und ein Testament aufsetzen? Vielleicht zusammen mit Ihrem Ehepartner? Wurden Sie in einem Testament bedacht und liegen nun im Streit mit Ihren Geschwistern? Wurden Sie gar enterbt? Oder wurden Sie zum Testamentsvollstrecker für einen Angehörigen bestellt ?

In allen diesen Fällen und bei vielen weiteren Problemen mit erbrechtlichem Bezug bin ich Ihr kompetenter anwaltlicher Rechtsberater. 

Schon bei der Formulierung von Testamenten werden viele Fehler gemacht: Ein Großteil der in Deutschland eröffneten Testamente ist aufgrund von Formfehlern ungültig oder enthält Regelungen, die in krassem Gegensatz zum geltenden Recht stehen. Streitigkeiten zwischen den Verwandten sind vorprogrammiert – diese dauern oft über Jahre an und entzweien ganze Familien.

Das Erben ist nicht einfach: Formvorschriften, Fristen und Streitigkeiten mit den Miterben machen den Erben oft das Leben schwer. Was ist zu beachten, wenn eine Erbengemeinschaft von Kindern das Elternhaus erbt? Ist das gemeinschaftliche Testament der Ehegatten wirksam? Der Ehemann hat nach dem Tod seiner Frau ein neues Testament zugunsten einer neuen Partnerin und zum Nachteil der Kinder aufgesetzt – wer erbt nun? Dies sind nur einige Beispiele möglicher Probleme im Bereich „Erben und Vererben“. 

 

Sprechen Sie mit mir – unabhängig davon, ob Sie Erbe sind oder zum Beispiel ein Testament aufsetzen möchten. Im Rahmen eines ersten Beratungstermins besprechen wir gemeinsam Ihr Problem. Ich werde Ihnen erläutern, was für Rechte Sie haben, was für Rechte die Gegenseite geltend machen kann, und wie Ihr Problem gelöst werden kann. Vor Gericht oder bei einer außergerichtlichen Einigung stehe ich Ihnen gerne zur Seite..

 

Anwaltliche Beratung ist aber auch notwendig zur Klärung der vielfältigen Fragen, die sich ergeben, wenn während eines Insolvenzverfahrens geerbt wird.

Bekommt dann alles  der Treuhänder/ Insolvenzverwalter zum Zwecke der Verteilung an die Gläubiger? Wie verhält es sich bei einem so genannten "Berliner Testament"? Wie viel darf ich behalten, wenn der Nachlass erst im Restschuldbefreiungsverfahren anfällt? Muss ich jedes Erbe antreten ?

Sind Sie derjenige, der später als Erblasser bezeichnet wird, erkläre ich Ihnen gerne alle bestehenden legalen Möglichkeiten frühzeitiger kreativer Gestaltung durch Erbvertrag oder Testament, um Ihrem "Letzten Willen" (also den des Erblassers) Nachdruck zu verleihen, und zwar selbst für den Fall drohender Insolvenz eines oder mehrerer potentieller Erben..

Sollte eine so genannte Nachlassinsolvenz vom Gericht verfügt worden sein, weil der Nachlass selbst überschuldet ist, werde ich Ihnen gerne erklären, was dies für Ihre Situation bedeutet und wie damit umzugehen ist.. 

Anschrift    :  

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Berliner Kanzleiteam für  Insolvenzrecht
Rüdesheimer Str. 008
14197 Berlin - Wilmersdorf

 

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Neues Privatinsolvenzrecht ab 01.Juli 2014 in Kraft;

Insolvenzprofi Heinz Egerland
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