- EGERLAND - Kanzleigemeinschaft für Insolvenz- und Strafrecht
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Reif für die Insolvenz ?

 

  

 

Ihre aktuelle Verschuldensssituation erscheint ausweglos? Der Schuldenberg wächst täglich und selbst notwendigste „Überlebenskosten“ sind kaum noch bezahlbar? Panik und Verzweifelung kommt auf. Jedweder Antrieb fehlt; Kreativität, Motivation und allgemeine Interessen tendieren gegen 0 ?

So kann es nicht weiter gehen.

Sie sind deswegen wild entschlossen, geeignete Maßnahmen in die Wege zu leiten, um möglichst schell, effektiv und ohne wirtschaftliche und gesellschaftliche Existenzvernichtung endlich wieder schuldenfrei zu werden.

Entschlossen handeln heißt aber, zunächst gründlich, sachlich und möglichst mit fachkundiger Hilfe  die eigene wirtschaftliche Lage exakt und so objektiv wie möglich zu analysieren, die Zusammenhänge von Ursachen und Wirkungen zu begreifen und Abänderungschancen zu erkennen.

 

Die solchermaßen  wertneutrale Erstellung eines derartig „ehrlichen“ Vermögensstatus ist aber gerade im privaten Bereich wahrlich nicht einfach.

 Getreu dem Grundsatz:“ es kann nicht sein, was nicht sein darf“ wird leider allzu oft –wenn auch verständlich- der klare Blick auf die reale Situation getrübt bzw. verstellt durch Selbstbetrug, Schönrechnerei und eine meist auf keinerlei harten Fakten beruhenden Hoffnung auf baldige finanzielle Besserung.

 

Dieses Phänomen gilt im Übrigen für Arbeitnehmer, Arbeitssuchende, Selbstständig oder Freiberufler gleichermaßen.

 Sollte dann etwa noch die sonst obligatorischen Gehalts- und / oder Kontenpfändung noch nicht erfolgt sein und/oder wurde der Betroffene noch nie zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (früher: Offenbarungseid) verpflichtet, liegt doch die Vermutung nahe, man habe seine Finanzen im Griff, obwohl die laufenden Kosten (Miete, Strom. Gas; Wasser; Versicherungen; Internetkosten, Unterhalt etc.) schon längst nicht mehr pünktlich, nicht vollständig oder überhaupt nicht geleistet werden können.

 

Aber irgendwie ging es bisher ja dann doch immer weiter.

 Klassischer Weise zwar nur mit  Ratenzahlungsvereinbarungen, die die Gläubiger zur Vermeidung von Vollstreckungsmaßnahmen angeboten haben, allerdings ohne mitzuteilen, wie viele Jahre oder Jahrzehnte der Schuldner im Einzelfall noch zahlen muss. (und dies kann verdammt lange sein). Dass allerdings allein die Einhaltung dieser wirtschaftlich gänzlich unsinnigen Ratenvereinbarungen den Schuldner bislang vor Zwangsvollstreckung und Offenbarungseid bewahrt haben, er also bei realistischer Betrachtung auch ohne Vollstreckungshandlungen der Gläubiger längst Pleite ist, wird dabei gerne mal übersehen.

 

Alternativ hat der Betroffene ggf. auf Anraten wohlmeinender Dritter alles „umgeschuldet!“, d.h. alle Einzelschulden aus einer Vielzahl kleinerer Kredit- und anderen Verträgen auf einen Hauptgläubiger vereint.

 Auch dieses Verfahren bringt nichts, obwohl ebenso falsch wie häufig empfohlen wird.  Denn natürlich lässt sich der neu installierte Gläubiger (meist eine Geschäftsbank) das damit verbunden Risiko fürstlich bezahlen in einem Umfang, den der Betroffene dann bald auch nicht mehr zu leisten im Stande ist.

 

Nachdem der Betroffene sich auf diese Weise viele Monate , ja oft Jahre lang, mehr recht als schlecht über Wasser gehalten hat, wird er eines Tages feststellen, das der monatlich zu leistende Gesamtbetrag unter keinen denkbaren Umstände länger gezahlt werden kann. Es kommt zum Zahlungsausfall.

Darauf hin werden dann in der Regel alle Einzel- Forderungen sofort insgesamt fällig und erst jetzt registriert der Betroffene, das die ursprünglichen Forderungen sich in ihrem Bestand kaum verändert haben, obwohl er doch darauf bereits zig tausend  eingezahlt hat.

 

Spätestens jetzt begreift er, dass all die in letzter Zeit vom Munde abgesparten Euros im Grunde rausgeworfenes Geld gewesen sind, er dadurch in Sachen Schuldenbereinigung praktisch keinen Schritt vorangekommen ist, dafür aber viele Monate und ggf. Jahre auf dem Weg zur Erlangung der Restschuldbefreiung mittels eines geordneten Schuldenbereinigungsverfahrens ungenutzt hat verstreichen lassen.

 

Fazit:

Gelingt dem Schuldner eine nach objektiven Kriterien sachgerechte Analyse seiner Einkommens -und Vermögenssituation und muss er danach seine Überschuldung und /oder Zahlungsunfähigkeit konstatieren, die für ihn selbst nicht mehr beherrschbar ist, muss zügig alles Erforderliche veranlasst werden, um weitere Nachteile und Schäden zu vermeiden.

 Und was, bitte schön, ist hiernach jetzt zu veranlassen ?

 Nun das Gebot der Stunde lautet in aller Regel: Sofort ein Verfahren nach Maßgabe der Insolvenzordnung beginnen, (womit allerdings keineswegs gesagt ist, dass schlussendlich auch wirklich ein Insolvenzverfahren durchgeführt werden muss)....weiter

 

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Insolvenzprofi Heinz Egerland
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